Neue Regelungen ab Sonntag, 25.10. 0:00 Uhr
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6 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber diesen anwesende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen.
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12 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze im Freien plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen Aufsichtspflichten bestehen.
An Sportveranstaltungen (Trainings/Sporteinheiten/Wettkämpfe,…) dürfen in geschlossenen Räumen maximal 6 und outdoor maximal 12 Personen teilnehmen. Es können aber auch mehrere Gruppen/Veranstaltungen parallel gebildet werden, wenn durch organisatorische Maßnehmen eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen TeilnehmerInnenzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Im Sportbereich sind das etwa TrainerInnen und BetreuerInnen.
Maximal 6 Kinder denen gegenüber teilnehmende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, sind ausgenommen (Eltern-Kind-Turnen mit 6 Kindern und 6 Erwachsenen somit möglich).
Mit 25. Oktober muss bei der Sportausübung grundsätzlich wieder der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden. Ausgenommen sind Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen sowie kurzfristigen Unterschreitungen.