Häufig gestellte Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sport
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html
Seit 29. Mai dürfen alle Sportstätten (öffentliche, nicht öffentliche, im Freiluftbereich und indoor) für die Sportausübung wieder genützt werden.
Generell ist beim Aufenthalt ein Meter Abstand zu halten. Bei der Sportausübung muss kein Mindestabstand eingehalten werden.
Es wird empfohlen, die Hygienevorgaben strikt zu befolgen: regelmäßiges Desinfizieren der Sportgeräte, Bereitstellen von Desinfektionsmitteln, intensives, oftmaliges Lüften etc.
Nach jeder Trainingseinheit sind gemeinsam genutzte Sportgeräte, falls diese desinfiziert werden können, zu desinfizieren.
In den Sanitärbereichen und Garderoben gilt der Mindestabstand von einem Meter.
Eine möglichst hohe Außenluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, eventuell virushaltige Aerosole aus den Innenräumen zu eliminieren. Lüftungsmaßnahmen sind daher bedeutende Kernelemente der Vorsorge gegen Infektionen. Bei Indoor-Sportstätten sind daher folgende Maßnahmen zu setzen:
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Lüften der Sportstätte alle 30 Minuten für mindestens 5 Minuten, wenn möglich Querlüften bzw. die Türe(n) geöffnet lassen.
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Lüften der Garderoben und Duschen/Toiletten vor und nach jeder Trainingseinheit für mindestens 5 Minuten.
Bis 31. Juli dürfen an einer Veranstaltung ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze – dazu zählen auch Trainings – maximal 100 Personen teilnehmen, ab 1. August maximal 200 Personen.
Kinder- und Jugendtrainings sind möglich.
Sollten keine allgemeinen gesundheitspolitischen Vorgaben dagegensprechen, dürfen die Vereine die Schulsportstätten auch nutzen, wenn es im Schulbetrieb selber zu Einschränkungen (Ampelphase „Gelb“ oder „Rot) kommt.
Auf der Webseite der Sport Austria Bundessportorganisation finden Sie die wichtigsten allgemeinen Handlungsempfehlungen zur Sportstätten und Sportausübung zusammengefasst: Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber